Informationen über unsere Kleingartenanlage in Kürze für unsere Mitglieder und Besucher.
- In der Gartenordnung finden sich Ergänzungen der Satzung und des Unterpachtvertrages.
- Es sind alle Bauvorhaben durch den Vorstand genehmigungspflichtig. Der Vorstand ist hier gegenüber dem Grundstückseigentümer, der Stadt Celle, in der Pflicht. Bauvorhaben sind auch z.B. Fundamente für Fahnenstangen, Gewächshäuser, gemauerte Gartengrills. Alle Bauvorhaben sind schriftlich beim Vorstand zu beantragen und dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung durchgeführt werden.
- Veranstaltungen, wie Osterfeuer oder Gartenfeste werden von den Vereinsmitgliedern zusammen mit den Vorstand organisiert. Unsere Veranstaltungen finden im und am Vereinshaus und auf dem Festplatz statt.
- Trinkwasser kann am Vereinshaus in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr kostenlos geholt werden.
- Die Wege sind grundsätzlich für den Fahrzeugverkehr geschlossen. Ausgenommen sind Zulieferungen für den Verein und das Vereinshaus. Für den privaten Bedarf sind die Tore am Mittwochnachmittag und Samstagvormittag geöffnet. Eine rücksichtsvolle Fahrweise (Schrittgeschwindigkeit!) ist wegen der Kinder und Fußgänger sowie der Staubentwicklung angezeigt. Es gelten die Vorschriften für den verkehrsberuhigten Bereich (STVO).
- Der Kleingarten dient Erholungszwecken. Daher ist das Betreiben von „lärm erzeugenden Geräten“ auf wenige Vormittagsstunden und eine Stunde am Abend beschränkt. Geräte mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht eingesetzt werden!
Ein gut-nachbarschaftlicher Umgang sollte selbstverständlich sein. Gegenseitige Rücksicht ist angesagt. Der Garten ist nicht nur zum Grillen und Feiern da !
Die Anlage Hospitalwiesen ist auch für die Öffentlichkeit da. Das sollte für jeden Kleingärtner Ansporn sein, seinen Garten so in Ordnung zu halten, dass er der kritischen Betrachtung durch Besucher standhält.