Das Kleingartenwesen in Celle hat seine Anfänge, wie viele andere Kleingärten in Deutschland, im Jahr 1915. Ausschlaggebend für die Entstehung war der zu diesem Zeitpunkt bereits ein Jahr andauernde 1.Weltkrieg.
Die Reichsregierung wies damals an, dass alle Kräfte in den Dienst der Volksernährung zu stellen sind.
Die ersten Kleingärten entstanden.
Heutzutage wird der Kleingarten nicht mehr wie damals beackert, um Kartoffeln, Obst und Gemüse für die Ernährung der Familie anzubauen. Im Supermarkt ist es ja viel billiger und macht keine Arbeit.
Das Gärtnern ist zum Hobby geworden. Es ist faszinierend, wie sich aus einem Samenkorn eine Tomatenpflanze entwickelt oder die Blumen im Blumenbeet ihre Farbenpracht zeigen.
Der Kleingarten ist ein Ort für die aktive Erholung und Kinder lernen, wie das Gemüse und das Obst angebaut werden.
Aber wie definieren wir den Kleingarten. Ein Kleingarten ist eine Grundstücksfläche, die dem Kleingärtner zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und zur Erholung überlassen wurde und in einer Anlage liegt.
Das ist auch der Unterschied zum sogenannten Erholungsgarten, mit überwiegend Rasenfläche. Diese Gärten sind in Gartenanlagen mit gärtnerischer Nutzung nicht erlaubt.
Zusammen mit Spielplätze, Wege und andere gemeinschaftliche Einrichtungen bilden diese Gärten mit gärtnerischer Nutzung eine Kleingartenanlage.
Kleingärten sind kein Bauland. Abgesehen von Gartenlauben und gemeinschaftlichen Einrichtungen darf das Land nicht bebaut werden.
In seinem Kleingarten kann jeder Kleingärtner aber kreativ bei der Gestaltung seiner Parzelle tätig werden.
In Einklang mit der Natur schafft sich der Kleingärtner seine kleine Oase.